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Photovoltaik-Anlagen

Photovoltaik-Anlagen aller Größenordungen haben sich als Kapitalanlagen bewährt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine auf Ihrer eigenen (Dach-)Fläche oder einer gepachteten (Dach)-Fläche handelt. G.A.I.A. bietet dazu Kapitalanlegern verschiedene Möglichkeiten:

  • Errichtung einer Anlage auf eigenem Dach bzw. eigener Freifläche
  • Kauf einer Anlage auf einem gepachteten Dach bzw. Freifläche
  • Beteiligung an einer Anlage auf einem gepachteten Dach bzw. Freifläche

Sofern Sie ein Gebäude besitzen, nennen Sie uns die Ihnen zur Verfügung stehende Dachfläche (siehe Ihre Vorteile/Gebäudeeigentümer), wir senden Ihnen dann bei Eignung umgehend eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsvorschau zu. Die Investitionen in eine Solaranlage können auch steuerlich geltend gemacht werden. Fragen Sie dazu Ihren Steuerberater.

Lohnende Investition mit sicherer Kalkulationsbasis

Bereits bei der Finanzierung gibt es öffentliche Förderungen, z.B. in Form von zinsvergünstigten Krediten der KfW. Eine Übersicht über die für Sie in Frage kommenden Fördermöglichkeiten finden Sie unter www.foerderdatenbank.de

Wirtschaftliche Grundlage für die Investition in eine Photovoltaik-Anlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieses Gesetz verpflichtet die regionalen Stromversorger Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an das Stromnetz anzuschließen und den eingespeisten Strom zu den im EEG festgelegten Vergütungssätzen über eine Laufzeit von 20 Jahren abzunehmen.

Die Vergütungssätze hängen vom Jahr der Inbetriebnahme ab. Nach Inbetriebnahme bleibt aber der einmal festgelegte Satz für 20 Jahre gesetzlich garantiert fest. Er ist somit eine solide Basis für die Kalkulation der Anlage über deren Mindestlaufzeit von 20 Jahren hinweg.

 

Die Vergütungssätze für Solarstrom laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

ab 01.01.2011


Vergütung Dach / Fassade / Lärmschutz

Vergütung Eigenverbrauch

Vergütung Freifläche

*aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung, bspw. ehemaliges Militärgebiet, ehemalige Mülldeponie, verkehrliche und wohnbauliche Konversionsflächen und versiegelte Flächen.

**bspw. Flächen wie  Gewerbe- und Industrieflächen

 

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